Folgende Formulare liegen für Sie auch im Bürgerservicebüro auf.
Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
| Telefon: | +43 (0) 3463-2306-6 |
| Fax: | +43 (0) 3463-2306-6 |
| Em@il: | gde@badgams.gv.at |
An/Abmeldung eines Wohnsitzes:
Meldezettel-Formular
Laut
Meldegesetz hat eine Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der
Unterkunft zu erfolgen. Aufgrund des ZMR (Zentrales Melderegister) ist
eine Abmeldung in der "alten" Gemeinde nicht mehr erforderlich, diese
wird automatisch bei Anmeldung in der "neuen" Gemeinde durchgeführt.
Eine Abmeldung ist somit nur mehr bei Verzug ins Ausland erforderlich.
Was ist mitzubringen:
Meldezettel-Formular (vom Unterkunftgeber bzw. Vermieter unterzeichnet)
der derzeitige Meldezettel
Lichtbildausweis
Reisepass (nur bei ausländischen Staatsbürgern)
Geburtsurkunde (nur bei Anmeldung eines Neugeborenen)
Bauformulare:
Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung
Bauanzeige gem. § 20 Z 1 BauG
Bauanzeige gem. § 20 Z 2 BauG
Bauanzeige gem. § 20 Z 3-5 BauG
Baubeschreibung
Ansuchen um Erteilung der Benützungsbewilligung
Mitteilung von baubewilligungsfreien Bauvorhaben
Ansuchen um Abbruchbewilligung
Reisepass:
Geburtsurkunde (nur bei Anmeldung eines Neugeborenen)
Bauformulare:
Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung
Bauanzeige gem. § 20 Z 1 BauG
Bauanzeige gem. § 20 Z 2 BauG
Bauanzeige gem. § 20 Z 3-5 BauG
Baubeschreibung
Ansuchen um Erteilung der Benützungsbewilligung
Mitteilung von baubewilligungsfreien Bauvorhaben
Ansuchen um Abbruchbewilligung
Reisepass:
Beantragung
bei der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsber, Ausstellung durch die
Staatsdruckerei, kommt per RSb!, daher müssen auch Kinder bei der
Antragstellung persönlich anwesend sein, sobald sie schreiben können,
müssen sie selbst eine Unterschrift leisten!
Unterlagen für die Neuaustellung, wenn der alte Pass abgelaufen ist:
Unterlagen für die Neuaustellung, wenn der alte Pass abgelaufen ist:
Alter Reisepass
1 Passfoto
Geburtsurkunde
EUR 69,90
(Kinderpass ohne Chip: EUR 26,30)
(evt. Heiratsurkunde)
(evt. Nachweis eines akademischen Grades)
Erstmalige Ausstellung eines Reisepasses: (Formulare siehe oben)
1 Passfoto
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
EUR 69,90
(evt. Heiratsurkunde)
(evt. Nachweis eines akademischen Grades)
Notwendige Unterlagen bei der Kindeseintragung in einen bestehenden Reisepass:
(Formular)
Geburtsurkunde des Kindes
Meldezettel des Kindes
Meldezettel der Person, in deren Reisepass die Eintragung erfolgen soll
EUR 26,30
Geburtsurkunde des Kindes
Meldezettel des Kindes
Meldezettel der Person, in deren Reisepass die Eintragung erfolgen soll
EUR 26,30
Wir möchten darauf
hinweisen, dass für die Ausstellung eines Kinderreisepasses bzw.
Eintragung eines Kindes in einen bestehenden Reisepass innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Gebühren anfallen.
Änderung oder Ergänzung des Reisepasses: (Formular)
(Beispielsweise bei Namensänderungen, Eintragung eines akademischen Grades ...)
Die jeweiligen Dokumente sind vorzulegen, die eine Änderung erforderlich machen.
EUR 26,30
Das Passgesetz sieht einen so genannten „Kinderpass“ um EUR 26,30 vor. Dieser Pass, der für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann, enthält keinen elektronischen Datenträger (Chip). Die Gültigkeitsdauer dieser Pässe richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder und beträgt bis zum zweiten Lebensjahr 2 Jahre und vom 2. bis zum 12. Lebensjahr jeweils 5 Jahre. Ab dem 12. Lebensjahr muss ein Reisepass mit elektronischem Datenträger um EUR 69,90 ausgestellt werden; dieser gilt dann 10 Jahre. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines färbigen EU-Passbildes nach den ICAO-Vorschriften erforderlich ist und dieses nicht älter als 6 Monate sein darf. Ein solches erhalten Sie bei jedem Fotografen, der EU-Passbilder anbietet.
(Beispielsweise bei Namensänderungen, Eintragung eines akademischen Grades ...)
Die jeweiligen Dokumente sind vorzulegen, die eine Änderung erforderlich machen.
EUR 26,30
Das Passgesetz sieht einen so genannten „Kinderpass“ um EUR 26,30 vor. Dieser Pass, der für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann, enthält keinen elektronischen Datenträger (Chip). Die Gültigkeitsdauer dieser Pässe richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder und beträgt bis zum zweiten Lebensjahr 2 Jahre und vom 2. bis zum 12. Lebensjahr jeweils 5 Jahre. Ab dem 12. Lebensjahr muss ein Reisepass mit elektronischem Datenträger um EUR 69,90 ausgestellt werden; dieser gilt dann 10 Jahre. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines färbigen EU-Passbildes nach den ICAO-Vorschriften erforderlich ist und dieses nicht älter als 6 Monate sein darf. Ein solches erhalten Sie bei jedem Fotografen, der EU-Passbilder anbietet.
Personalausweis:
Beantragung und Ausstellung bei bzw. durch die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg.
(Formular)
1 Passfoto,
Geburtsurkunde,
Meldezettel,
Reisepass (wenn nicht vorhanden: Staatsbürgerschaftsnachweis),
EUR 56,70
1 Passfoto,
Geburtsurkunde,
Meldezettel,
Reisepass (wenn nicht vorhanden: Staatsbürgerschaftsnachweis),
EUR 56,70
Weitere Formulare finden Sie:
www.help.gv.at (Link)
www.bmf.gv.at (Link)
www.verwaltung.steiermark.at (Link)
