Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt mittels Formular (siehe Downloads), sie gilt mindestens bis Ende des laufenden Schuljahres. Danach kann eine Abmeldung jeweils zu Schuljahresende (schriftlich) erfolgen, eine alljährliche Neuanmeldung ist bei Instrumentalunterricht nicht nötig (nur bei Gruppenunterricht wie „Musikalische Früherziehung“ etc.).
Einzugsermächtigung:
Die Verrechnung des Schulgeldes erfolgt grundsätzlich per Einzugsermächtigung, die Sie jederzeit widerrufen können. Eine (monatliche) Teilzahlung ist ausschließlich mittels Einzugsermächtigung möglich (siehe Downloads).
Schulgeld:
Unsere Schulkostenbeiträge sind an das für das jeweilige Schuljahr von der Steiermärkischen Landesregierung für ihre kommunalen Musikschulen festgelegte Schulgeld angelehnt. Die aktuelle (ab dem Schuljahr 2011/12 neu gültige) Tarifordnung finden Sie unter Downloads.
Vertragsgemeinden:
Zahlreiche Gemeinden unterstützen ihre Musikschüler in der Höhe des für Musikschulen vom Land Steiermark vorgeschriebenen Gemeindebeitrages. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Musikschule Bad Gams versuchen, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen (andernfalls muss das gesamte Schulgeld in Rechnung gestellt werden).
Derzeitige Vertragsgemeinden:
• Marktgemeinde 8524 Bad Gams
• Marktgemeinde 8523 Frauental a. d. L.
• Gemeinde 8510 Georgsberg
• Gemeinde 8511 Greisdorf
• Gemeinde 8552 Großradl
• Gemeinde 8522 Groß St. Florian
• Gemeinde 8530 Hollenegg
• Gemeinde 8510 Marhof
• Gemeinde 8522 Rassach
• Gemeinde 8504 Stainztal
• Gemeinde 8543 St. Martin i. S.
Manche Gemeinden unterstützen ihre Schüler durch Direktzahlungen.
Bitte wenden Sie sich für Fragen an:
Prof. Sepp Strunz
Tel. & Fax: 03463/3838
sepp.strunz@schule.at
Die gesamte Schulordnung der Musikschule Bad Gams finden Sie unter Downloads.
