Enddatum: 24 / 02 / 2012
Die Gewichtsbeschränkung auf Bad Gamser Gemeindestraßen wurde
ab 20. FEBRUAR 2012 wieder in Kraft gesetzt!
Nach Bekanntgabe der Gewichtsbeschränkung für die Tauwetterperiode 2012, treten für die Marktgemeinde Bad Gams folgende Bestimmungen in Kraft:
Nach erfolgter Absprache mit den Nachbargemeinden über das Aufstellen der Verbotszeichen, wurde die Verordnung über die Gewichtsbeschränkungen während der Tauwetterperiode in Kraft gesetzt.
Somit können Gemeindestraßen nur mehr mit Fahrzeugen, die ein Gewicht von max. 7,5 Tonnen höchstzulässiger Gesamtmasse aufweisen, bis auf Widerruf, befahren werden.
Generell von der Tonnagenbeschränkung sind aber ausgenommen:
1. Fahrzeuge der Straßenerhaltung und des Winterdienstes ( somit auch Streuguttransporte)
2. Betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der Müllabfuhr ( Restmüll, Leichtfraktion, Altmetall, Altpapier und Altglas)
3. Betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der Landwirtschaft ( Milchtransporte, Lebendviehtransporte, Futtermittel und Tierkörperverwertung)
Nicht jedoch Rundholztransporte!
4. Busse
5. Ziel- und Quellverkehr der örtlich ansässigen Gewerbebetriebe
6. Brennstofflieferungen (fossile und biogene Brennstoffe) für einzelne Haushalte, nicht aber für die Holzanlieferungen zu den Betreibern von Genossenschaftsheizanlagen (z.B. Nahwärme Bad Gams oder Nahwärme Stainz).
Zur Schonung der Gemeindestraßen wird in den Zeiten der Gültigkeit der Tauwetterverordnung die höchstzulässige Gesamtmasse jener Fahrzeuge, die unter die Ausnahmen 1. bis 6. fallen, mit 28 Tonnen ( Drei-Achs-LKW ) beschränkt !
Grundsätzlich wird eine Tauwetterbeschränkung auf 7, 5 Tonnen Gesamtmasse gemäß
§ 52, lit a Zi 9 c StVO erlassen. Weitere spezielle Ausnahmen von der Tonnagenbeschränkung werden nur noch nach Anhörung der Gemeinde und deren positive Stellungnahme sowie nach Anhörung aller Interessentenvertretungen im Einzelfall von der Bezirkshauptmannschaft gewährt ( Kosten betragen zirka EUR 100,--).
Um Erteilung einer solchen Sonderbewilligung muss mindestens 5 Arbeitstage vor Fahrtantritt bei der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg angesucht werden.
