Enddatum: 15 / 04 / 2012
Nähere Informationen zur Winterreifenpflicht für die Wintersaison 2011/2012.
Die Winterreifenpflicht gilt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Diese Vorschrift besagt, dass bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) man nur ein Fahrzeug in Betrieb nehmen darf, wenn Winterreifen bzw. alternativ Schneeketten montiert sind. Auch wenn die Fahrbahn nur nass ist, sollte man bedenken, dass bei sinkenden Temperaturen Glatteis entstehen kann und dann die Winterreifenpflicht gilt.
Die Winterreifenpflicht gilt von 1. November 2011 bis 15. April 2012!
Als Winterreifen gilt ein solcher, der eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Radialreifen bzw. 5 mm bei Diagonalreifen aufweist und mit der Bezeichnung„M+S“ „M.S“ oder „M&S“ verehen ist.
Für Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen gilt folgendes:
Diese Reifen werden nur dann als Winterreifen in Betracht kommen, wenn sie die Kennzeichen „M und S“ wie oben beschrieben aufweisen.
