Information zur
Gemeinderatswahl 2010
Wahltag: 21. März 2010 – an diesem Tag wird in allen Gemeinden der Steiermark (ausgenommen Graz und Trieben) der Gemeinderat gewählt
Zur Gemeinderatswahl wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (4. Jänner 2010)
·die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
·vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
·in der Gemeinde den Hauptwohnsitz hatten.
Die wahlwerbenden Parteien haben Ihren Gemeindewahlvorschlag bis spätestens 12. Februar 2010, 13.00 Uhr der Gemeindewahlbehörde vorzulegen.
Die Marktgemeinde Bad Gams wird wieder in folgende Wahlsprengel eingeteilt:
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Wahlsprengel
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Wahllokal
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Sprengel I – ehem. Gemeinde Gams
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Volksschule Bad Gams
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Sprengel II – ehem. Gemeinde Niedergams
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Steirerwirt, Furth 9
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Sprengel III – ehem. Gemeinde Vochera
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Foyer Mehrzwecksaal Bad Gams 2
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Sprengel IV – ehem. Gemeinde Feldbaum
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Neuer Sitzungssaal Bad Gams
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Alle Wahllokale sind am Wahltag von 7.00 bis 12.00 für Sie geöffnet.
Vorgezogener Wahltag und Briefwahl:
Sollten Sie voraussichtlich am Wahltag verhindert sein, stehen Ihnen heuer zwei weitere Möglichkeiten zur Stimmabgabe zur Verfügung:
Einerseits haben Sie, wie schon bei der letzten Gemeinderatswahl, die Möglichkeit am vorgezogenen Wahltag, 12. März 2010 in der Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr im Neuen Sitzungssaal (Standesamt) Ihre Stimme abzugeben. Mitzubringen sind die Wählerverständigungskarte, die bis zu diesem Zeitpunkt bei Ihnen per Post eingelangt sein müsste und ein amtlicher Lichtbildausweis. Die Wahlkuverts werden dann versiegelt aufbewahrt und erst am Wahltag mit ausgezählt.
Andererseits haben Sie erstmals die Möglichkeit auch bei der Gemeinderatswahl mittels Briefwahl zu wählen. Dazu müssten Sie bis spätestens Freitag, 19. März 2010, 12.00 mündlich oder Mittwoch, 17. März 2010 (schriftlich) eine Wahlkarte im Marktgemeindeamt beantragen.
Fliegende Wahlbehörde:
Außerdem besteht auch bei dieser Wahl die Möglichkeit für bettlägerige und nicht
transportfähige Personen eine besondere Wahlkommission – „fliegende Wahlbehörde“
in Anspruch zu nehmen. Der Besuch ist ebenso im Marktgemeindeamt zu beantragen.



